Altbausubstanz bei Kapitalanlagen mit 2,5% pro Jahr absetzbar.
Für Kapitalanleger 100% Abschreibung der begünstigten Umbaukosten in 12 Jahren.
Für Selbstnutzer je 9% Abschreibung der begünstigten Umbaukosten pro Jahr über 10 Jahre.
Die Denkmal-AfA der Mühle liegt bei ca. 65%, d. h. 65% des Kaufpreises lassen sich steuerlich geltend machen.
